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   BVerwG, 25.05.1960 - V C 294.58   

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https://dejure.org/1960,3195
BVerwG, 25.05.1960 - V C 294.58 (https://dejure.org/1960,3195)
BVerwG, Entscheidung vom 25.05.1960 - V C 294.58 (https://dejure.org/1960,3195)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Mai 1960 - V C 294.58 (https://dejure.org/1960,3195)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zahlung einer Entschädigung für im Jahre 1945 abgelieferte Edelmetalle an die Besatzungsmächte in Deutschland - Verweisung bei Zulässigkeit des Rechtswegs zu dem zunächst angerufenen Gericht für einen von mehreren Klagegründen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 1961, 474
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 28.05.1958 - V C 216.54
    Auszug aus BVerwG, 25.05.1960 - V C 294.58
    Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in BVerwGE 8, 4 [BVerwG 28.05.1958 - V C 216/54] beziehe sich nicht auf den vorliegenden Fall; während in jenem Fall - eine Grundstücksrequisition - Vorschriften vorhanden gewesen seien, sei hier eine Gesetzeslücke auszufüllen.

    Zutreffend hat das Berufungsgericht schließlich ausgeführt, daß die begehrte Entschädigung nicht auf den Aufopferungsanspruch besonderer Art gestützt werden könne (Urteil vom 28. Mai 1958 - BVerwG V C 216.54 - [BVerwGE 8, 4]).

    Aus der Entscheidung BVerwGE 8, 4 [BVerwG 28.05.1958 - V C 216/54] ergibt sich vielmehr, daß es nach Ansicht des Senats keinen Aufopferungsanspruch besonderer Art gibt.

  • BGH, 27.04.1954 - I ZR 239/52

    Requisitionsansprüche. Rechtsweg

    Auszug aus BVerwG, 25.05.1960 - V C 294.58
    Deshalb ist für eine Verweisung kein Raum, wenn bei mehrfacher rechtlich und tatsächlich selbständiger Begründung des einen Klageanspruchs der Rechtsweg zu dem zunächst angerufenen Gericht für einen der Klagegründe zulässig ist (Urteil vom 29. April 1959 - BVerwG V C 61.56 - BGHZ 13, 145).
  • BVerwG, 20.06.1956 - V C 42.54

    Entschädigung für die Requisition von Grundstücken in der ehemaligen britischen

    Auszug aus BVerwG, 25.05.1960 - V C 294.58
    Der erkennende Senat hatte vor der Änderung seiner Rechtsprechung die Verwaltungsgerichte lediglich für den Aufopferungsanspruch besonderer Art für zuständig gehalten, also für einen Anspruch, bei dem es sich um ein Opfer handelt, das nicht vom eigenen Staat, sondern von der Besatzungsmacht auferlegt wird (BVerwGE 4, 6).
  • BVerwG, 29.06.1959 - V C 386.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 25.05.1960 - V C 294.58
    Der erkennende Senat hat bereits entschieden, daß die durch Restitution verursachten Schadensfälle in § 3 Abs. 1 Nr. 1 AbgG nur als Kategorie gemeint sind; mit der gesetzlichen Regelung solle eine klare Abgrenzung von sonstigen Kriegsfolgeschäden, die anderen Gesetzen zur Regelung vorbehalten seien, erreicht werden, und es solle vermieden werden, daß die eine Regelung in den Bereich einer anderen übergreife (Urteil vom 29. Juni 1959 - BVerwG V C 386.57 - [DÖV 1960 S. 229]).
  • BVerwG, 24.08.1961 - II C 165.59

    Rechtsmittel

    Für eine teilweise Verweisung des Rechtsstreits bietet § 41 Abs. 3 VwGO - ebenso wie früher § 81 des Gesetzes über das Bundesverwaltungsgericht vom 23. September 1952 (BGBl. I S. 625) - keine rechtliche Grundlage, wenn bei mehrfacher rechtlich und tatsächlich selbständiger Begründung des Klageanspruchs der Rechtsweg zu dem zunächst angerufenem Gericht nur für einen der Klagegründe eröffnet, im übrigen aber nicht zulässig ist (vgl. Bundesverwaltungsgericht , Urteile vom 25. Mai 1960 - BVerwG V C 294.58 - [VerwRspr. 13, 253] und - BVerwG V C 218.58 - [MDR 1960, 783]; ferner vom 29. Juni 1960 - BVerwG VIII C 61.60 - [DVBl. 1960, 857]).
  • BVerwG, 25.09.1961 - V ER 211.61

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Anforderungen an die

    Die Frage des Ursachenzusammenhanges in § 3 Abs. 1 Nr. 2 ist bereits durch das Urteil des erkennenden Senats vom 25. Mai 1960 - BVerwG V C 294.58 - (DÖV 1961 S. 474) geklärt.
  • BVerwG, 27.01.1964 - V B 66.63

    Verzugszinsen und Verzugsschaden i. R. v. Besatzungsschädenangelegenheiten -

    Für eine Verweisung ist aber kein Raum, wenn bei mehrfacher rechtlich und tatsächlich selbständiger Begründung des einen Klagebegehrens der Rechtsweg zu dem zunächst angerufenen Gericht für einen der Klagegründe zulässig ist (Urteil vom 25. Mai 1960 - BVerwG V C 294.58 - [VerwRspr. Bd. 13 S. 253]).
  • BVerwG, 23.11.1960 - V C 70.59

    Rechtsmittel

    Eine Verweisung des Rechtsstreits an das örtlich und sachlich zuständige Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit ist nicht möglich(Urteil vom 25. Mai 1960 - BVerwG V C 294.58); sie ist auch nicht beantragt.
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